Was ist die Jugendvollversammlung ?

Die Jugendvollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Sektionsjugend und wird mindestens einmal jährlich einberufen. 

JVV wählt zum Beispiel den Jugendausschuss, das Jugendreferat und stimmt über Änderungen in der Sektionsjugendordnung ab. Dadurch wird maßgeblich entschieden darüber entschieden, welche Personen die Jugend im Sektionsvorstand repräsentiert und welche Jugendangebote & Projekte besondere Aufmerksamkeit erhalten.

  • Stimmrecht: Stimmberechtigt sind alle Sektionsmitglieder der Sektion bis einschließlich 27 Jahre. Sektionsvorstandsmitglieder sowie aktive Gruppenleiterinnen (auch wenn sie älter als 27 Jahre sind) besitzen volles Teilnahmeberechtigungsrecht, jedoch kein Stimmrecht.
  • Sektionsjugendordnung (SJO): Alle detaillierten Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu unseren Gremien sind in der offiziellen Sektionsjugendordnung (SJO) festgehalten.
  • Aufgaben der JVV: Wahl des Jugendreferates und des Jugendausschusses, Wahl der Delegierten für die Landes- und Bundesjugendvollversammlungen, sowie die Beschlussfassung über den Rahmen der Jugendarbeit.
JVV2024 Protokoll (124.8KB, pdf)